Im persönlichen Leben, in Schule, Ausbildung und Beruf, in der Freizeitbeschäftigung oder im Vereinsleben - überall dort begegnen uns Konflikte, mal kleinere, mal größere und manchmal sogar Konflikte, von denen wir fast erdrückt werden. Häufig sind sie das Ergebnis einer fehlerhaften, d.h. misslungenen, gescheiterten, missverstandenen  oder unterbleibenen Kommunikation. Die gestörte Kommunikation wieder herzustellen, zu beleben oder zu verbessern, ist entscheidend für den weiteren Umgang miteinander. Es ist meist nicht einfach - oft ist professionelle Hilfe von außen erforderlich.

Diese Hilfe kann MEDIATION leisten.

MEDIATION versetzt die Beteiligten in die Lage, eigenverantwortlich eine andere Qualität des Umgangs untereinander und in der Zusammenarbeit miteinander zu ermöglichen.

Das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.

Das neue Mediationsgesetz stellt die außergerichtliche und gerichtsinterne Streitschlichtung erstmals in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage. Langwierige Gerichtsverfahren sollen und können damit vermieden werden. Die Mediation hat im Vergleich zum Gerichtsverfahren den Vorteil, dass es keinen Verlierer gibt. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden sind.

Lesen Sie hier im Gesetz nach.

Stellen Sie sich folgende Situation vor: